Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte
Ihr Kaminkehrermeister-Brandschutztechniker
Kehrbezirk: Landsberg / Pürgen
Ab sofort sind wieder alle Schornsteinfegerarbeiten außer Materialkosten, nach § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar.
Zitat aus dem Schreiben des Bundesministerium der Finanzen:
„Bei Schornsteinfegerleistungen bestehen in allen noch offenen Steuerfällen keine Bedenken, die Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung zu gewähren. Das gilt sowohl für Aufwendungen für Mess- oder Überprüfarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau, als auch für Aufwendungen für Reinigungs- und Kehrarbeiten sowie sonstige Handwerkerleistungen.“
Mehr Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie hier.
03.09.2013
Bundesverband ZIV
Zum 13. April 2013 ist die jetzt bundesweit geltende "Kehr- und Überprüfungsordnung" nun wieder vollständig in Kraft getreten.
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Klaus Baur
Kaminkehrermeister - Brandschutztechniker / Energieberater (HWK)
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